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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluß
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Die jeweilige Preisliste verliert automatisch ihre Gültigkeit mit Erscheinen einer neuen Preisliste.
2. Der Kunde ist vier Wochen an sein Vertragsangebot gebunden. Die Verträge kommen erst aufgrund unserer schriftlichen Bestätigung oder mit der Übersendung der Ware zustande, wird nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme abgelehnt, so gilt die Bestätigung als erteilt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
5. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Alle grafischen Leistungen, insbesondere Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Dem Kunden wird das für den jeweiligen Zweck erforderliche Nutzungsrecht übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2. Von allen Vervielfältigten Arbeiten überlässt uns der Kunde ca. 5 Belege unentgeltlich. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
3. Werden uns Vorlagen, Datenträger oder Muster zur Reproduktion übergeben, so haftet der Kunde dafür, dass ihm das urheberrechtliche Verfügungsrecht uneingeschränkt zusteht. Der Kunde stellt uns diesbezüglich von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.
§ 4 Preise, Preisänderungen
1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, sofern nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben sind.
2. Die Preise gelten für Abholung ab Geschäftssitz oder Lager ausschließlich Verpackung und Versand.
3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir können den Rücktritt in diesem Fall jedoch durch Ansatz des ursprünglichen Preises anwenden, Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Auslieferung auf Wunsch des Kunden um länger als sechs Monate hinausgeschoben wird.
§ 5 Lieferzeiten
1. Liefertermine sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; sie bedürfen der Schriftform.
2. Bei Vorliegen von durch uns zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Der Kunde kann neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Preises. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchsten 10 % des vereinbarten Preises. Ersetzt werden nicht mittelbare Schäden, insbesondere nicht immaterielle Schäden. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen.
3. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen wie z.B.. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die uns vorübergehend daran hindern, den Gegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als sechs Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
4. Wir sind zu Teillieferungen und -Leistungen jederzeit berechtigt. Die Rechte des Kunden für den Fall, dass die Teilerfüllung für ihn kein Interesse hat, bleiben hiervon unberührt. Hinsichtlich des Rechts auf Schadensersatz gilt § 4 Ziff. 2.
5. Die Einhaltung der Lieferung- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen. Dieser beträgt 15 % des Preises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweisen.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Geschäft verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Der Kunde hat uns dies bei Bestellung mitzuteilen,
3. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände vor der Weiterleitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge oder Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten oder auf unsere Aufforderung und unsere Kosten an uns zu senden. Sollte sich herausstellen, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht, so hat der Kunde uns alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu erstatten.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations – oder Materialmängel schadhaft. liefern wir nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
3. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten oder auf unsere Aufforderung und unsere Kosten an uns zu senden. Sollte sich herausstellen, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht, so hat der Kunde uns, alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu erstatten.
3a. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gelten die zwischen Kaufleuten anwendbaren Handelsbräuche gemäß §§ 377, 378 HGB.
4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde noch seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Eigenmächtige Schadensbehebung, sonstige Nacharbeiten sowie nachträgliche Änderungen der technischen Ausführung hoben den Verlust sämtlicher hierauf bezogener Gewährleistungsansprüche zur Folge. Lediglich zur Abwehr größerer Schäden ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger Absprache mit uns nachzubessern.
6. Entsprechendes gilt, wenn Mängel auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Der Kunde, hat darzulegen, dass er die Angaben und Hinweise in den Betriebs- und/oder Wartungsanleitungen nebst Anlagen befolgt hat und die Mängel auf keine Bedienungsfehler zurückzuführen sind.
7. Bei grafischen Leistungen besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten besteht ein Vergütungsanspruch.
8. Vor Ausführung der Vervielfältigung ist uns ein vom Kunden unterzeichneter Korrekturabzug vorzulegen. Für hierin übersehene Fehler haftet ausschließlich der Kunde.
9. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtwaren, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
§ 8 Leistungsänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Materialänderungen und Änderungen in der äußeren Gestaltung der bestellten Ware vorzunehmen und Ausstattungsmerkmale zu ändern.
§ 9 Haftungsbegrenzung
1. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs – bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
2. Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
3. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen es vorsehen.
§11 Zahlung
1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an uns oder von uns ausdrücklich bestimmten Personen oder auf ein von uns angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
2. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, spätestens jedoch bei Auslieferung der Ware. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wir sind berechtigt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen und insbesondere Teillieferungen gemäß § 4 gesondert abzurechnen.
4. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 12 Aufbewahrung überlassener Materialien
1. Für Vorlagen, Datenträger und sonstiges Material besteht keine Aufbewahrungspflicht. Die Archivierung ist Sache des Kunden.
2. Holt der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung die Vorlagen und sonstiges Material bei uns nicht binnen zwei Wochen ab, sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Dies gilt nur für den Fall, dass der Kunde in der Aufforderung auf die Folgen des Nichtabholens hingewiesen worden ist.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß internationaler Kaufverträge über bewegliche Sachen und des einheitlichen UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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